Mietrecht
Immobilien- und Privates Baurecht
Die Beratung umfasst den gesamten Bereich der Immobilienwirtschaft, vom Kauf, der Bebauung , Vermietung oder Verpachtung bis zum Verkauf einer Immobilie , dem Immobilienwirtschaftsrecht und dem Bau- und Architektenrecht . Die Tätigkeit umfasst das Gestalten und Verhandeln von
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Kaufverträgen,
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Teilungserklärungen und
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Gemeinschaftsordnungen,
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Verwalterverträgen
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Hausordnungen
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Bau- und Bauträgerverträgen,
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Generalübernehmern- und Generalunternehmerverträgen
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Architekten- und Ingenieurverträgen,
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Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsverträgen
Ansprüche aus diesen Verträgen werden gerichtlich durchgesetzt .
Miet- Pachtrecht und Leasingrecht
Vermieter aber auch Mieter werden bei Fragen des deutschen Gewerberaum und Wohnraummietrechts, der Anlagenmiete und des Leasingrechts vertreten und beraten. Im Einzelnen :
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Erstellen und überprüfen von Mietverträgen;
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Begleiten bei der Abgabe von Mieterhöhungs - und Modernisierungserklärungen;
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Beraten hinsichtlich Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten u. Rückbaurechten; Unterstützen bei der vorzeitigen Beendigung von Mietverträgen und Mietaufhebung; Durchsetzung der Ansprüche , Abwehr und Vollstreckung.
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Erstellen und Überprüfen von Leasingverträgen.
Bau- und Architektenrecht
Tätigkeiten :
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Vertragsgestaltung
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Verhandlung
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Vertragsabschluss
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Gestaltung von Werkverträgen
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Planungsverträgen
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Vergaberecht
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Rechtsprobleme der Bauabwicklung
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Abnahme und Abrechnung
Wohnungseigentumsrecht
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Überprüfung Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
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Überprüfung Verwaltervertrag
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Erstellung Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
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ErstellungVerwaltervertrag
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Vertretung/Leitung Eigentümerversammlung
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Durchsetzung Ansprüche WEG/ Wohnungseigentümer etc.
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Wir setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch und führen die Vollstreckung durch.