Strafrecht
Rechtsanwalt Marcus Bartscht
Strafverteidiger und Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Insolvenz bedeutet für die Gesellschaft den wirtschaftlichen Tod. Für den Geschäftsführer sollte es nicht das gleiche heißen.
Er braucht Antworten auf drängende Fragen:
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Was muss er im laufenden Geschäft veranlassen?
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Wann ist ein Insolvenzantrag zu stellen?
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Was ist, wenn ein Gläubiger einen Insolvenzantrag gestellt hat?
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Ändert sich das Verhältnis zu den Gesellschaftern?
Vor allem aber geht es um die persönliche Haftung des Geschäftsführers. Denn da drohen
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zivilrechtliche Durchgriffshaftung mit Schadensersatzforderungen,
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Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) und Bankrotts (§ 283 StGB),
Was der Geschäftsführer in einer solchen Lage braucht, ist kein Wunder, sondern eine Strategie.
Umweltstrafrecht
Umweltstrafrecht weist zahlreiche Verknüpfungen mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf. Zu den Themen gehören unter anderem
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Gewässerschutz
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Naturschutz,
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Bodenschutz,
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Immissionsschutz,
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Strahlenschutz
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Abfallentsorgung.
In diesem Bereich basieren die Tatvorwürfe nicht selten auf Unkenntnis der Betroffenen. Gleichzeitig sehen die einschlägigen Gesetze teilweise harte Strafen vor.
Wirtschaftsstrafrecht
Die Grenzen zwischen zivilrechtlich Möglichem und strafrechtlich trotzdem Verbotenem sind fließend. Die Folgen aber können verheerend sein. Zum einen drohen Untersuchungshaft und Gefängnisstrafen, zum anderen geht ein Verfahren an die wirtschaftliche Existenz. Abwenden und verhindern lässt sich aber vieles, wenn es frühzeitig im Ermittlungsverfahren bearbeitet wird. Zivilrechtliche Überlegenheit führt dann zu Vorteilen im Strafprozess und guten Ergebnissen.
Auslieferungsverfahren
Mit besonderer Eile müssen Auslieferungsverfahren betrieben werden. Dies sieht das Gesetz so vor. Ob von Deutschland ins Ausland oder aus der Haft im Ausland nach Deutschland - die rechtlichen Möglichkeiten bedürfen Erfahrung in derartigen Verfahren und fundierte Kenntnisse. Korrespondenz mit Auslandsvertretungen und den Spezialkammern der Gerichte sind erforderlich.